ELER

Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

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Vorhaben

 

Beschaffung/Installation von digitalen Tafelsystemen und Schülerendgeräten (IKTRL) in den Grundschulen.

 

Zeitraum

 

29. April 2024 bis 31. Dezember 2024

DigitalPakt Schule

Gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung

aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages

 

Die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Bismark (Altmark) werden gefördert durch Mittel aus dem Digitalpakt Schule.

 

Gefördert wird:

 - die Verbesserung der digitalen Vernetzung/Verkabelung der Schulgebäude

 - schulisches WLAN

 - Anzeigegeräte und schulgebundene mobile Endgeräte

 

Zeitraum: 17.05.2019 bis 31.12.2024

 

Aus dem Digitalpakt Schule steht der Stadt Bismark (Altmark) insgesamt ein Budget in Höhe von 144 248 € zur Verfügung. Die Förderung beträgt max. 90% der Gesamtkosten.

 

weitere Informationen:

http://www.digitalpaktschule.de/

IKT - Förderung

Das Land Sachsen-Anhalt gewährt auf Grundlage der "Richtlinien zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologiien an den Schulen (IKT-RL)" Zuwendungen, um eine bedarfsgerechte Ausstattung aller Schulen mit IKT- Ausstattung und um das Erreichen der informationstechnologischen Bildungsziele des Landes Sachsen-Anhalt zu verbessern. Die Stadt Bismark (Altmark) hat für die Schulen in eigener Trägerschaft entsprechende Anträge gestellt und bewilligt bekommen.

 

Mit der Zuwendung wird das Ziel verfolgt, mit zeitgemäßer IKT-Ausstattung an Schulen den Lehrern sowie Schülern einen besseren Zugeng zu Innovationen zu ermöglichen und die Voraussetzungen für den Umgang mit digitalen Medien zu schaffen, und die Medienkompetenz der Schüler und Schülerinnen zu steigern.

 

Förderzeitraum: 28.April 2024 - 31. Dezember 2024

 

Von dem Förderprogramm profitieren die 

 

   - Grundschule Bismark und

   - Grundschule Schinne.

 

Gegenstand der Förderung sind die Beschaffung von

 

   - digitalen Tafelsystemen sowie

   - jeweils ein Klassensatz Schülerendgeräte.

 

Bewilligt wurde ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von insgesamt 88.999,19 €. Das Vorhaben wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms

für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014-2020 (EPLR) aus Mitteln der Verordnung (EU) 2020/2094 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise (EURI) gefördert. Der EURI beteiligt sich zu 100% an den zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben.

 




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